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Jetzt ist es definitiv. Ab dem 1. Januar 2011 gilt die neue ARV 1. Sie ist den Europäischen Regelungen angepasst worden. Unsere
Schulungen beinhalten schon seit längerem die wichtigsten Merkpunkte der neuen
ARV 1, da diese von den ausländischen Weiteres finden Sie unter dem folgenden Link: http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=34057
Nach der provisorischen Bewilligung (wie sie alle Institutionen erhalten haben) zur Erteilung von CZV anerkannten Weiterbildungskursen vom 01.01.2007 - 31.12.2009 haben wir nun die definitive, unbefristete Anerkennung als anerkannte Weiterbildungsstätte gemäss Art. 17 CZV erhalten. Wir freuen uns, Sie in der Ausbildung im Rahmen der CZV weiterhin kompetent begleiten zu dürfen.
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